Die Linzer
Gastronomie und
Hotellerie
: Qualitätskriterien
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Qualitätskriterien der hotspots Betriebe

 

Geprüfte Qualität

Betriebe, die das Siegel hotspots tragen dürfen, haben sich einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen. Wie bei Hotel-Kooperationen prüft auch in den hotspots-Betrieben jährlich ein Mystery Tester, ob die Qualitätskriterien auch eingehalten werden.

 

 

1. Qualitätskriterien der hotspots Betriebe

 

MUST HAVE

  • Auflage und Weitergabe von hotspots Infomaterial an Gäste                                                                                                         (entsprechende Infoständer werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt
  • Markierung des Betriebes als hotspots-Betrieb im Eingangsbereich
  • Selbstständige Bestellung und gegebenfalls Abholung von Informationsmaterial
  • Betriebliche Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen sind im Bezug auf hotspots                                                                     auszustatten, etwa bei Briefverkehr, Werbemitteln, Homepage, Newsletter, E-Mail
  • Verkauf von hotspots-Merchandising-Artikel wie Weiß- und Rotwein sowie Edelbrand
  • Mittragen des Kulturangebotes von Linz
  • Positive Kommunikation im Hinblick auf hotspots
  • Annahme der hotspots-Gutscheine
  • Speisen- und Getränkekarte mindestens in englischer Sprache
  • Ein Mitarbeiter mit Gästekontakt muss mindestens die englische Sprache beherrschen
  • Aktives Beschwerde-Management – Ziel ist die perfekte Kundenzufriedenheit
  • Die hotspots-Betriebe stehen für eine Qualitäts-Plattform, dies sollte sich in der Speisen- und                                                     Getränkekarte sowie im Service widerspiegeln
  • Teilnahme an der hotspots Academy
  • Verteilung der hotspots Mitarbeitercard an alle Mitarbeiter/innen

 

 

NICE TO HAVE

  • Entsprechendes Branding der Mitarbeiter/innen, etwa durch hotspots Pins, Schürzen oder Aufnäher
  • Speisen- und Getränkekarte in zusätzlichen Sprachen wie Französisch / Italienisch / etc.
  • Kennzeichnung der Betriebe, die am Sonntag geöffnet haben
  • Kennzeichnung der Betriebe, wo Busse willkommen sind
  • Kennzeichnung von behindertengerechten Betrieben
  • Mitarbeiter absolvieren einen Erste-Hilfe-Kurs